Ein Zuhause mit vielen Facetten
350 Wohnungen mit flexiblen Grundrissen
Wer in den Lymhof zieht, findet mehr als eine attraktive Neubauwohnung. Im neuen Quartierteil spielen die verschiedenen Facetten des Alltags zusammen: Privatleben und Arbeit, Feierabend und Freizeit, zufällige Begegnungen und Treffen mit Freunden, Quartierleben und Nachbarschaft.
Ob Familie, Single oder WG: Der Wohnungsmix und die flexiblen Grundrisse bieten viel Spielraum für individuelle Wohnwelten. Neben klassischen Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, entstehen im Lymhof Wohnateliers, Loftwohnungen und Maisonette-Wohnungen mit gemeinschaftlichem Dachgarten.
Ob Familie, Single oder WG: Der Wohnungsmix und die flexiblen Grundrisse bieten viel Spielraum für individuelle Wohnwelten. Neben klassischen Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, entstehen im Lymhof Wohnateliers, Loftwohnungen und Maisonette-Wohnungen mit gemeinschaftlichem Dachgarten.
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Gut zu wissen
1. Kann ich eine Wohnung besichtigen?
Sämtliche Wohnungen werden ab Plan vermietet und können aufgrund der laufenden Bauarbeiten derzeit nicht besichtigt werden. Sollten im weiteren Verlauf Besichtigungen möglich sein, werden diese hier publiziert.
Im Navigator können Sie detaillierte Grundrisspläne und Baubeschriebe herunterladen. Auf dieser Seite stehen Ihnen Visualisierungen und virtuelle 360-Grad-Rundgänge zur Verfügung. So können Sie sich ein umfassendes Bild vom Wohnen im Lymhof machen.
Im Navigator können Sie detaillierte Grundrisspläne und Baubeschriebe herunterladen. Auf dieser Seite stehen Ihnen Visualisierungen und virtuelle 360-Grad-Rundgänge zur Verfügung. So können Sie sich ein umfassendes Bild vom Wohnen im Lymhof machen.
2. Wann kann ich in die Wohnung einziehen?
Die definitiven Bezugstermine werden spätestens vier Monate vor Bezug durch die Bewirtschaftung der Geistlich Immobilia AG kommuniziert. Voraussichtlich gelten folgende Bezugstermine:
- Bezug 01.05.2027: Wiesenstrasse 8a und 8b (Haus E)
- Bezug 01.06.2027: Wiesenstrasse 8f und 8g (Haus C), Wiesenstrasse 8d und 8e (Haus D)
- Bezug 01.07.2027: Wiesenstrasse 8h und 8i (Haus B), Wiesenstrasse 8c (Haus D)
- Bezug 01.08.2027: Wiesenstrasse 8k und 8l (Haus A)
- Bezug 01.09.2027: Wiesenstrasse 4a und 4b (Haus J)
- Bezug 01.10.2027: Wiesenstrasse 4e und 4f (Haus G), Wiesenstrasse 4g (Haus H), Wiesenstrasse 6c und 6d (Haus K)
- Bezug 01.11.2027: Wiesenstrasse 4h und 4i (Haus H), Wiesenstrasse 4d (Haus I)
3. Welche Materialien sind in meiner Wohnung verbaut?
Im Lymhof gibt es unterschiedliche Ausbaulinien, die sich in Farben und Ausbau unterscheiden. Im Wohnungsnavigator sind bei jedem Objekt die jeweilige Ausbaulinie sowie der Grundriss, der Kurzbaubeschrieb und das Good-to-know hinterlegt.
4. Gibt es von meiner Wohnung einen virtuellen Rundgang oder Visualisierungen/Fotos?
Zur Veranschaulichung wurden drei virtuelle Rundgänge und Visualisierungen von Beispielwohnungen erstellt. Diese geben einen Eindruck, wie die Räume und Materialien wirken. Bitte orientieren Sie sich immer am Grundriss und der Ausbauline. Diese sind für jedes Objekt im Wohnungsnavigator hinterlegt und zeigen, wie die Wohnung effektiv ausgebaut und geplant ist.
5. Wie hoch ist meine Wohnung?
Die Raumhöhen sind im Wohnungsgrundriss vermerkt. Diese Angaben sind unverbindlich – es handelt sich um Circa-Angaben. Änderungen bleiben vorbehalten.
6. Gibt es vermasste Grundrisse oder Elektropläne?
Nein, die Vermarktungsgrundrisse sind im Massstab 1:100 erstellt und können so individuell zur Bemessung der Wohnräume genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben, Pläne und Zeichnungen unverbindlich sind. Bei sämtlichen Flächenangaben handelt es sich um Circa-Angaben. Änderungen bleiben vorbehalten.
7. Sind Haustiere erlaubt?
Für bestimmte Haustiere ist eine Bewilligung erforderlich. Hasen, Hamster und Meerschweinchen sowie Zierfische (Aquarium bis maximal 60 Liter) sind nicht bewilligungspflichtig. Für Hauskatzen (keine Katzenleitern, Katzentüren, Balkonnetze oder ähnliche Installationen) sowie Hunde (Rasse und Grösse müssen angegeben werden) ist eine Bewilligung notwendig. Nicht erlaubt sind Listenhunde, Vogelspinnen, Schlangen und weitere exotische Tiere aller Art.
8. Gibt es eine Waschmaschine in der Wohnung?
Fast alle Wohnungen verfügen über einen eigenen Waschturm, der gemäss Grundriss innerhalb der Wohnung platziert ist. Zusätzlich steht pro Haus mindestens ein allgemeiner Trocknungsraum zur Verfügung.
Die 1.5-Zimmer-Wohnungen des Typs W1.01 verfügen über keinen eigenen Waschturm. Diesen Wohnungen steht ein separater Waschturm im Untergeschoss zur Verfügung. Folgende Wohnungen dürfen den Waschraum exklusiv nutzen:
Die 1.5-Zimmer-Wohnungen des Typs W1.01 verfügen über keinen eigenen Waschturm. Diesen Wohnungen steht ein separater Waschturm im Untergeschoss zur Verfügung. Folgende Wohnungen dürfen den Waschraum exklusiv nutzen:
- Haus H: Wohnungen 4h301, 4h401, 4h501, 4h601
- Haus G: Wohnungen 4g301, 4g401, 4g501, 4g601
9. Kann ich einen Parkplatz zur Wohnung mieten?
In der Tiefgarage stehen Autoabstellplätze für CHF 180.– pro Monat sowie Motorradabstellplätze für CHF 60.– pro Monat zur Verfügung. Besucherparkplätze befinden sich ebenfalls in der Tiefgarage. Elektroabstellplätze in der Tiefgarage können für CHF 200.– pro Monat gemietet werden. Die Registrierung und Abrechnung des bezogenen Stroms erfolgen direkt über Invisia Energie- & Lademanagement Systeme und werden allen Mieter:innen direkt in Rechnung gestellt.
10. Gibt es Besucherparkplätze?
Ja, in der Tiefgarage stehen 33 Besucherparkplätze zur Verfügung. Es fallen Gebühren an.
11. Gibt es eine Velogarage?
In jedem Haus stehen Abstellräume für Velos und Kinderwagen zur Verfügung.
12. Gehört ein Kellerabteil zur Wohnung?
Jede Wohnung verfügt über ein eigenes Kellerabteil mit Licht und Steckdose.
13. Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Eine Untervermietung der Wohnungen ist grundsätzlich nicht erwünscht.
14. Kann ich eine Wohnung mit einer Bürgschaft mieten?
Falls Sie die finanziellen Voraussetzungen für den Abschluss eines Mietvertrags nicht erfüllen, können Sie einen Solidarhaftvertrag abschliessen. Die solidarisch haftende Person muss bereits im Bewerbungsformular angegeben werden und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
15. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Die Mindestmietdauer beträgt ein Jahr. Anschliessend gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende jedes Monats, ausgenommen Dezember.
16. Ist eine Kaution fällig?
Die Kaution beträgt drei Monatsmietzinse und kann entweder als Bankdepot oder als Versicherungsgarantie hinterlegt werden. Die gewünschte Variante kann im Bewerbungsformular ausgewählt werden.